Barrierefreiheit im Web 2025: Was Websitebetreiber jetzt wissen und umsetzen müssen
1) Warum Barrierefreiheit jetzt geschäftskritisch ist
Barrierefreiheit ist nicht mehr „nice to have“, sondern eine gesetzliche Pflicht – mit echten Konsequenzen bei Verstößen. Für öffentliche Stellen gilt das schon länger auf Basis der EU-Webseitenrichtlinie (EU) 2016/2102 und der deutschen BITV 2.0. Seit 28. Juni 2025 greift zudem das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für zahlreiche private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen (u. a. E-Commerce-Dienste). EUR-LexBarrierefreiheit DienstekonsolidierungDigitale Strategie der EUBird & Bird
2) Wer ist betroffen? (Geltungsbereich auf einen Blick)
Öffentliche Stellen (Bund/Länder/Kommunen, Hochschulen u. a.)
Müssen Websites, Intranets, Extranets und Apps barrierefrei gestalten.
Zusätzlich nötig: Erklärung zur Barrierefreiheit und ein Feedback-Mechanismus (Beschwerde-/Kontaktmöglichkeit). Bundesfachstelle Barrierefreiheit+1Gesetze im InternetBarrierefreiheit Dienstekonsolidierung
Private Unternehmen (BFSG ab 28.06.2025)
Betroffen sind vor allem Verbraucher-Dienstleistungen (u. a. E-Commerce-Dienste) sowie bestimmte digitale Produkte (z. B. E-Book-Reader, Banking-Software, Selbstbedienungsterminals). Der Stichtag ist 28. Juni 2025 (praktisch: ab 29. Juni 2025 für neue Angebote). Bird & BirdIndustrie- und HandelskammerBFSG
Ausnahme für Kleinstunternehmen (Dienstleistungen): Unternehmen mit < 10 Beschäftigten und ≤ 2 Mio. € Umsatz/Bilanzsumme sind von der Dienstleistungspflicht ausgenommen. Achtung: Diese Ausnahme gilt nicht in gleicher Breite für Produkte. Bundesfachstelle BarrierefreiheitIndustrie- und HandelskammerSeitz
3) Welche Regeln gelten technisch? (Standards & Prüfmaßstab)
Öffentliche Stellen
Maßstab ist EN 301 549 v3.2.1 (2021), die WCAG 2.1 Level AA integriert, ergänzt um Vorgaben zu Dokumenten, Software, Videokonferenzen u. a. EUR-Lex
Private (BFSG)
Auch hier ist die EN 301 549 der zentrale Referenzstandard. WCAG 2.1 AA ist damit das faktische Mindest-Niveau für Web-Inhalte. WCAG 2.2 wurde zwar 2023 veröffentlicht, ist aber noch nicht als harmonisierte EN-Version im EU-Amtsblatt referenziert (Update des Standards wird frühestens 2025 abgeschlossen). Praktisch: WCAG 2.2 jetzt mitdenken, rechtlich bindend ist weiterhin die harmonisierte EN-Version. Digitale Strategie der EU
Merke: WCAG-Konformität allein garantiert noch nicht automatisch die EAA/BFSG-Konformität, weil EN 301 549 zusätzliche Anforderungen an z. B. Software, PDFs, Authentifizierung oder Support stellt. Level Access
4) Bis wann umsetzen? (Fristen & Übergangsregeln)
Neues nach dem 28. Juni 2025 muss barrierefrei sein – ohne Schonfrist. Industrie- und Handelskammer
Bestandsschutz/Übergänge (Auswahl):
Dienstleistungen, die vor dem 28.06.2025 unter rechtmäßig eingesetzten Produkten erbracht wurden, dürfen bis 27.06.2030 fortgeführt werden.
Vor dem 28.06.2025 geschlossene Service-Verträge dürfen bis zu ihrem Ende, spätestens bis 27.06.2030, unverändert laufen.
Bestehende Selbstbedienungsterminals dürfen bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Lebensdauer (max. 20 J., in DE häufig 15 J.) weiterverwendet werden. BFSGKunz RechtsanwälteTravers Smith
5) Was genau muss eine Website können? (Pflichten in der Praxis)
Kernanforderungen für Websites & Web-Shops (aus WCAG 2.1 AA / EN 301 549)
Wahrnehmbar: ausreichende Kontraste, Textalternativen (Alt-Texte), skalierbarer Text, Untertitel/Transkripte.
Bedienbar: Tastatur-Bedienbarkeit, sichtbarer Fokus, genug Zeit, keine „Keyboard-Traps“, sinnvolle Skip-Links.
Verständlich: klare Sprache, nachvollziehbare Navigation, formale Fehlermeldungen und Hilfestellungen bei Formularen.
Robust: sauberes HTML, ARIA korrekt, kompatibel mit Screenreadern & Assistenztechnologien.
Dokumente & PDFs: barrierefrei aufbereiten (Tags, Lese-Reihenfolge, Alternativtexte, Sprache, Lesezeichen).
Medien & Live-Streams: Untertitel/Captions; bei vorproduzierten Medien ggf. Audiodeskription.
Authentifizierung/Fehlertoleranz: keine rein kognitiven Rätsel; barrierefreie Captcha-Alternativen.
Support & Info: verständliche Hilfeseiten, barrierefreie Kontaktwege. (Rechtsgrundlagen in EN 301 549/WCAG). EUR-Lex
Speziell für öffentliche Stellen
Erklärung zur Barrierefreiheit (leicht auffindbar, inhaltlich detailliert).
Feedback-Mechanismus (barrierefrei, einfache Meldung von Barrieren).
Durchsetzungsverfahren/Monitoring: Staatliche Stellen überwachen und greifen ein. Gesetze im InternetBarrierefreiheit Dienstekonsolidierungbfit bundSiteimprove
6) Informations- & Nachweispflichten (privat, BFSG)
Neben der Einhaltung der technischen Anforderungen gibt es Informations-/Dokumentationspflichten und (je nach Produkt) Konformitätsbewertung und Marktüberwachung – relevant insbesondere, wenn Sie Produkte in Verkehr bringen (EU-Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung) oder barrierepflichtige Dienste anbieten. BFSGDevware
7) Wer kontrolliert – und was droht bei Verstößen?
Die Einhaltung des BFSG wird in Deutschland durch die Marktüberwachungsstelle der Länder koordiniert (MLBF) und durch Landesbehörden überwacht. Es gibt Stichproben und anlassbezogene Prüfungen (z. B. bei Beschwerden). HÄRTING RechtsanwälteAnatom5Eberle
Bußgelder: Bis zu 100.000 € je nach Tatbestand (§ 37 BFSG); in anderen Fällen bis zu 10.000 €. Zusätzlich drohen Vertriebs-/Nutzungsverbote für nicht konforme Produkte/Dienste. BFSG
8) Quick-Check: 15 Dinge, die Sie jetzt umsetzen sollten
WCAG-Audit gegen EN 301 549 / WCAG 2.1 AA (inkl. PDFs/Downloads). EUR-Lex
Design-System mit Farb-/Kontrast-Tokens & Komponentenbibliothek.
Tastatur-Bedienbarkeit (Tab-Reihenfolge, Fokus-Stile, Skip-Links).
Semantisches HTML & ARIA nur, wo nötig – keine Div-Spaghetti.
Medien: Untertitel/Transkripte, Audiodeskription planen.
Formulare: Labels, Fehlermeldungen, Hilfetexte, Autocomplete.
CAPTCHAs: barrierefreie Alternativen vorsehen.
PDF-Pipeline: Barrierefreie Vorlagen/Authoring-Guides.
Dynamische Inhalte: Live-Regionen und Fokus-Management.
Fehlertolerante Logins (keine reinen Memory-Rätsel).
Kompatibilität mit Screenreadern, Zoom (200 %+), High-Contrast.
Regression-Tests (Unit/E2E + automatisierte A11y-Tests).
User-Tests mit Menschen mit Behinderungen (Assistivtech).
Barrierefreiheitserklärung & Feedback-Mechanismus (öffentl. Stellen). Gesetze im InternetBarrierefreiheit Dienstekonsolidierung
Dokumentation/Nachweise für BFSG-Compliance (privat). BFSG
9) Häufige Sonderfragen
Gilt eine „WCAG-Badge“-Seite als Nachweis?
Nein. Wichtig ist die tatsächliche Erfüllung der EN 301 549/WCAG-Kriterien und – wo nötig – die Konformitätsbewertung bzw. nachvollziehbare Prüfberichte. EUR-Lex
Muss ich schon WCAG 2.2 erfüllen?
Empfohlen, aber rechtlich harmonisiert ist derzeit die EN-Version mit WCAG 2.1. Rechnen Sie mit einer Aktualisierung der EN 301 549, aber Stand heute ist WCAG 2.2 noch nicht im harmonisierten Standard im EU-Amtsblatt. Digitale Strategie der EU
Ich bin Kleinstunternehmen (< 10 MA, ≤ 2 Mio. €). Bin ich raus?
Für Dienstleistungen gibt es eine BFSG-Ausnahme – prüfen Sie die Schwellen sorgfältig. Produkt-Pflichten können trotzdem greifen. Bundesfachstelle BarrierefreiheitSeitz
Gibt es eine „Karenzzeit“ bis 2030?
Nein – für neue Angebote ab 28.06.2025 nicht. Übergänge bis 27.06.2030 gelten nur für vordem eingesetzte Produkte/Altverträge; Details s. o. Kunz RechtsanwälteBFSG
10) Mini-Fahrplan zur Compliance (12–16 Wochen, je nach Größe)
Woche 1–2: Gap-Analyse gegen EN 301 549/WCAG 2.1 AA; Risikomatrix. EUR-Lex
Woche 3–6: Design-/Code-Fixes, PDF-Remediation, Medien-Untertitel.
Woche 7–8: Usability-Tests mit Assistivtechnologien; Nachbesserung.
Woche 9–10: Technische Abnahme, automatisierte Checks in CI/CD.
Woche 11–12: Erklärung zur Barrierefreiheit (öff. Stellen), Feedback-Prozess live. Gesetze im InternetBarrierefreiheit Dienstekonsolidierung
Optional (Produkte): Konformitätsverfahren/CE, Dokumentation. BFSG
11) Rechtsquellen & offizielle Orientierung
EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 – Barrierefreie Websites/Mobil-Apps öffentlicher Stellen. EUR-Lex
BITV 2.0 inkl. Erklärung & Feedback-Mechanismus. Gesetze im InternetBundesfachstelle Barrierefreiheit
BFSG (DE-Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882): Pflichten, Übergänge, Bußgelder. Bird & BirdBFSG
EN 301 549 (Der EU-Referenzstandard; derzeit mit WCAG 2.1 harmonisiert). EUR-Lex
Hinweis: WCAG 2.2 ist noch nicht harmonisiert; Updateprozess läuft. Digitale Strategie der EU
Fazit
Für öffentliche Stellen sind Erklärung zur Barrierefreiheit, Feedback-Mechanismus und WCAG 2.1 AA Pflicht. Private Anbieter fallen seit 28. Juni 2025 unter das BFSG, sofern sie erfasste Produkte/Dienstleistungen (z. B. E-Commerce-Services) für Verbraucher bereitstellen. Kleinstunternehmen können für Dienste ausgenommen sein – prüfen Sie das im Einzelfall. Wer jetzt systematisch gegen EN 301 549/WCAG 2.1 prüft, Umsetzungs-Roadmaps plant und die Dokumentation sauber führt, senkt rechtliche Risiken (inkl. Bußgeldern bis 100.000 €) und bietet allen Nutzer*innen ein besseres Erlebnis.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Umsetzung etwaiger Anforderungen auf Ihrer Website – sprechen Sie uns jederzeit an.