
Barrierefreiheit im Web 2025: Was Websitebetreiber jetzt wissen und umsetzen müssen
1) Warum Barrierefreiheit jetzt geschäftskritisch ist
Barrierefreiheit ist nicht mehr „nice to have“, sondern eine gesetzliche Pflicht – mit echten Konsequenzen bei Verstößen. Für öffentliche Stellen gilt das schon länger auf Basis der EU-Webseitenrichtlinie (EU) 2016/2102 und der deutschen BITV 2.0. Seit 28. Juni 2025 greift zudem das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für zahlreiche private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen (u. a. E-Commerce-Dienste). EUR-LexBarrierefreiheit DienstekonsolidierungDigitale Strategie der EUBird & Bird
2) Wer ist betroffen? (Geltungsbereich auf einen Blick)
Öffentliche Stellen (Bund/Länder/Kommunen, Hochschulen u. a.)
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Müssen Websites, Intranets, Extranets und Apps barrierefrei gestalten.
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Zusätzlich nötig: Erklärung zur Barrierefreiheit und ein Feedback-Mechanismus (Beschwerde-/Kontaktmöglichkeit). Bundesfachstelle Barrierefreiheit+1Gesetze im InternetBarrierefreiheit Dienstekonsolidierung
Private Unternehmen (BFSG ab 28.06.2025)
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Betroffen sind vor allem Verbraucher-Dienstleistungen (u. a. E-Commerce-Dienste) sowie bestimmte digitale Produkte (z. B. E-Book-Reader, Banking-Software, Selbstbedienungsterminals). Der Stichtag ist 28. Juni 2025 (praktisch: ab 29. Juni 2025 für neue Angebote). Bird & BirdIndustrie- und HandelskammerBFSG
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Ausnahme für Kleinstunternehmen (Dienstleistungen): Unternehmen mit < 10 Beschäftigten und ≤ 2 Mio. € Umsatz/Bilanzsumme sind von der Dienstleistungspflicht ausgenommen. Achtung: Diese Ausnahme gilt nicht in gleicher Breite für Produkte. Bundesfachstelle BarrierefreiheitIndustrie- und HandelskammerSeitz
3) Welche Regeln gelten technisch? (Standards & Prüfmaßstab)
Öffentliche Stellen
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Maßstab ist EN 301 549 v3.2.1 (2021), die WCAG 2.1 Level AA integriert, ergänzt um Vorgaben zu Dokumenten, Software, Videokonferenzen u. a. EUR-Lex
Private (BFSG)
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Auch hier ist die EN 301 549 der zentrale Referenzstandard. WCAG 2.1 AA ist damit das faktische Mindest-Niveau für Web-Inhalte. WCAG 2.2 wurde zwar 2023 veröffentlicht, ist aber noch nicht als harmonisierte EN-Version im EU-Amtsblatt referenziert (Update des Standards wird frühestens 2025 abgeschlossen). Praktisch: WCAG 2.2 jetzt mitdenken, rechtlich bindend ist weiterhin die harmonisierte EN-Version. Digitale Strategie der EU
Merke: WCAG-Konformität allein garantiert noch nicht automatisch die EAA/BFSG-Konformität, weil EN 301 549 zusätzliche Anforderungen an z. B. Software, PDFs, Authentifizierung oder Support stellt. Level Access
4) Bis wann umsetzen? (Fristen & Übergangsregeln)
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Neues nach dem 28. Juni 2025 muss barrierefrei sein – ohne Schonfrist. Industrie- und Handelskammer
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Bestandsschutz/Übergänge (Auswahl):
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Dienstleistungen, die vor dem 28.06.2025 unter rechtmäßig eingesetzten Produkten erbracht wurden, dürfen bis 27.06.2030 fortgeführt werden.
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Vor dem 28.06.2025 geschlossene Service-Verträge dürfen bis zu ihrem Ende, spätestens bis 27.06.2030, unverändert laufen.
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Bestehende Selbstbedienungsterminals dürfen bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Lebensdauer (max. 20 J., in DE häufig 15 J.) weiterverwendet werden. BFSGKunz RechtsanwälteTravers Smith
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5) Was genau muss eine Website können? (Pflichten in der Praxis)
Kernanforderungen für Websites & Web-Shops (aus WCAG 2.1 AA / EN 301 549)
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Wahrnehmbar: ausreichende Kontraste, Textalternativen (Alt-Texte), skalierbarer Text, Untertitel/Transkripte.
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Bedienbar: Tastatur-Bedienbarkeit, sichtbarer Fokus, genug Zeit, keine „Keyboard-Traps“, sinnvolle Skip-Links.
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Verständlich: klare Sprache, nachvollziehbare Navigation, formale Fehlermeldungen und Hilfestellungen bei Formularen.
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Robust: sauberes HTML, ARIA korrekt, kompatibel mit Screenreadern & Assistenztechnologien.
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Dokumente & PDFs: barrierefrei aufbereiten (Tags, Lese-Reihenfolge, Alternativtexte, Sprache, Lesezeichen).
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Medien & Live-Streams: Untertitel/Captions; bei vorproduzierten Medien ggf. Audiodeskription.
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Authentifizierung/Fehlertoleranz: keine rein kognitiven Rätsel; barrierefreie Captcha-Alternativen.
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Support & Info: verständliche Hilfeseiten, barrierefreie Kontaktwege. (Rechtsgrundlagen in EN 301 549/WCAG). EUR-Lex
Speziell für öffentliche Stellen
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Erklärung zur Barrierefreiheit (leicht auffindbar, inhaltlich detailliert).
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Feedback-Mechanismus (barrierefrei, einfache Meldung von Barrieren).
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Durchsetzungsverfahren/Monitoring: Staatliche Stellen überwachen und greifen ein. Gesetze im InternetBarrierefreiheit Dienstekonsolidierungbfit bundSiteimprove
6) Informations- & Nachweispflichten (privat, BFSG)
Neben der Einhaltung der technischen Anforderungen gibt es Informations-/Dokumentationspflichten und (je nach Produkt) Konformitätsbewertung und Marktüberwachung – relevant insbesondere, wenn Sie Produkte in Verkehr bringen (EU-Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung) oder barrierepflichtige Dienste anbieten. BFSGDevware
7) Wer kontrolliert – und was droht bei Verstößen?
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Die Einhaltung des BFSG wird in Deutschland durch die Marktüberwachungsstelle der Länder koordiniert (MLBF) und durch Landesbehörden überwacht. Es gibt Stichproben und anlassbezogene Prüfungen (z. B. bei Beschwerden). HÄRTING RechtsanwälteAnatom5Eberle
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Bußgelder: Bis zu 100.000 € je nach Tatbestand (§ 37 BFSG); in anderen Fällen bis zu 10.000 €. Zusätzlich drohen Vertriebs-/Nutzungsverbote für nicht konforme Produkte/Dienste. BFSG
8) Quick-Check: 15 Dinge, die Sie jetzt umsetzen sollten
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WCAG-Audit gegen EN 301 549 / WCAG 2.1 AA (inkl. PDFs/Downloads). EUR-Lex
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Design-System mit Farb-/Kontrast-Tokens & Komponentenbibliothek.
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Tastatur-Bedienbarkeit (Tab-Reihenfolge, Fokus-Stile, Skip-Links).
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Semantisches HTML & ARIA nur, wo nötig – keine Div-Spaghetti.
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Medien: Untertitel/Transkripte, Audiodeskription planen.
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Formulare: Labels, Fehlermeldungen, Hilfetexte, Autocomplete.
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CAPTCHAs: barrierefreie Alternativen vorsehen.
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PDF-Pipeline: Barrierefreie Vorlagen/Authoring-Guides.
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Dynamische Inhalte: Live-Regionen und Fokus-Management.
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Fehlertolerante Logins (keine reinen Memory-Rätsel).
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Kompatibilität mit Screenreadern, Zoom (200 %+), High-Contrast.
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Regression-Tests (Unit/E2E + automatisierte A11y-Tests).
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User-Tests mit Menschen mit Behinderungen (Assistivtech).
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Barrierefreiheitserklärung & Feedback-Mechanismus (öffentl. Stellen). Gesetze im InternetBarrierefreiheit Dienstekonsolidierung
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Dokumentation/Nachweise für BFSG-Compliance (privat). BFSG
9) Häufige Sonderfragen
Gilt eine „WCAG-Badge“-Seite als Nachweis?
Nein. Wichtig ist die tatsächliche Erfüllung der EN 301 549/WCAG-Kriterien und – wo nötig – die Konformitätsbewertung bzw. nachvollziehbare Prüfberichte. EUR-Lex
Muss ich schon WCAG 2.2 erfüllen?
Empfohlen, aber rechtlich harmonisiert ist derzeit die EN-Version mit WCAG 2.1. Rechnen Sie mit einer Aktualisierung der EN 301 549, aber Stand heute ist WCAG 2.2 noch nicht im harmonisierten Standard im EU-Amtsblatt. Digitale Strategie der EU
Ich bin Kleinstunternehmen (< 10 MA, ≤ 2 Mio. €). Bin ich raus?
Für Dienstleistungen gibt es eine BFSG-Ausnahme – prüfen Sie die Schwellen sorgfältig. Produkt-Pflichten können trotzdem greifen. Bundesfachstelle BarrierefreiheitSeitz
Gibt es eine „Karenzzeit“ bis 2030?
Nein – für neue Angebote ab 28.06.2025 nicht. Übergänge bis 27.06.2030 gelten nur für vordem eingesetzte Produkte/Altverträge; Details s. o. Kunz RechtsanwälteBFSG
10) Mini-Fahrplan zur Compliance (12–16 Wochen, je nach Größe)
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Woche 1–2: Gap-Analyse gegen EN 301 549/WCAG 2.1 AA; Risikomatrix. EUR-Lex
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Woche 3–6: Design-/Code-Fixes, PDF-Remediation, Medien-Untertitel.
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Woche 7–8: Usability-Tests mit Assistivtechnologien; Nachbesserung.
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Woche 9–10: Technische Abnahme, automatisierte Checks in CI/CD.
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Woche 11–12: Erklärung zur Barrierefreiheit (öff. Stellen), Feedback-Prozess live. Gesetze im InternetBarrierefreiheit Dienstekonsolidierung
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Optional (Produkte): Konformitätsverfahren/CE, Dokumentation. BFSG
11) Rechtsquellen & offizielle Orientierung
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EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 – Barrierefreie Websites/Mobil-Apps öffentlicher Stellen. EUR-Lex
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BITV 2.0 inkl. Erklärung & Feedback-Mechanismus. Gesetze im InternetBundesfachstelle Barrierefreiheit
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BFSG (DE-Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882): Pflichten, Übergänge, Bußgelder. Bird & BirdBFSG
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EN 301 549 (Der EU-Referenzstandard; derzeit mit WCAG 2.1 harmonisiert). EUR-Lex
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Hinweis: WCAG 2.2 ist noch nicht harmonisiert; Updateprozess läuft. Digitale Strategie der EU
Fazit
Für öffentliche Stellen sind Erklärung zur Barrierefreiheit, Feedback-Mechanismus und WCAG 2.1 AA Pflicht. Private Anbieter fallen seit 28. Juni 2025 unter das BFSG, sofern sie erfasste Produkte/Dienstleistungen (z. B. E-Commerce-Services) für Verbraucher bereitstellen. Kleinstunternehmen können für Dienste ausgenommen sein – prüfen Sie das im Einzelfall. Wer jetzt systematisch gegen EN 301 549/WCAG 2.1 prüft, Umsetzungs-Roadmaps plant und die Dokumentation sauber führt, senkt rechtliche Risiken (inkl. Bußgeldern bis 100.000 €) und bietet allen Nutzer*innen ein besseres Erlebnis.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Umsetzung etwaiger Anforderungen auf Ihrer Website – sprechen Sie uns jederzeit an.
