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Facebook Werbeanzeige – Richtlinien beachten und garantiert live gehen!

Facebook Werbeanzeige.

Werbeanzeigen bei Facebook schalten – das ist, abhängig von der Zielgruppe eine lohnenswerte Angelegenheit. Allerdings haben viele Werbetreibende schon die Erfahrung gemacht, dass das so einfach nicht ist. Oft genug kommt die Nachricht „Anzeigen abgelehnt“. Das passiert, wenn die Anzeigen nicht den Richtlinien entsprechen. Passiert das häufiger, wird das Konto irgendwann gesperrt.

Damit die User und Userinnen Facebook gerne nutzen, sollen schlechte und verletzende, verstörende, inhaltlich falsche und diskriminierende Inhalte weitestgehend vermieden werden. Was in Sachen Werbeanzeigen aus diesen Gründen unerwünscht ist, legen die Richtlinien mit ihren 13 Unterpunkten bei eingeschränkten Inhalten und 31 Unterpunkten bei verbotenen Inhalten fest. Wurden Werbeanzeigen abgelehnt, haben sie gegen diese Richtlinien mit ihren Unterpunkten verstoßen. In der Regel benachrichtigt Facebook die Werbetreibenden nicht über die Ablehnung, sondern führt auch die Gründe für die Ablehnung genau auf. So ist es möglich, nachzubessern und die Anzeige doch noch live schalten zu lassen.

Wichtig: Richtlinien immer wieder lesen und wirklich befolgen!

Eigentlich ist das eine gemeine Sache: Die Richtlinien, welche Inhalte eingeschränkt oder verboten sind, ändern sich regelmäßig. Facebook ergänzt, baut aus, überarbeitet. Damit orientiert sich die Plattform an dem, was die User und Userinnen sehen wollen oder als anstößig melden – das macht also durchaus Sinn. Für Werbetreibende ist es allerdings lästig, dass sie die Richtlinien immer wieder neu lesen müssen, um selbst herauszufinden, was sich seit dem letzten Mal geändert hat. Aber nur so ist sichergestellt, dass die Anzeigen nicht erneut abgelehnt werden.

Die komplette Liste der Verbote bezüglich Werbeanzeigen bei Facebook finden Werbetreibende auf der Plattform selbst. An dieser Stelle soll es deshalb nur eine Übersicht über die wichtigsten Verbote geben.

Unerwünschte Produkte und Dienstleistungen

Generell gilt für die Werbung bei Facebook: Was verboten ist, darf nicht beworben oder angeboten werden. Illegale Dienstleistungen wie Auftragsmord, Bankraub oder Datenklau sind also ein absolutes No-Go. Aber auch auf den ersten Blick harmlose Produkte und Dienstleistungen dürfen nicht angeboten werden. Das Verbot von Drogen/Rauschmitteln und den damit verbundenen Produkten betrifft deshalb auch:

  • Tabakwaren, also ganz konkret Zigaretten
  • E-Zigaretten
  • Shishas
  • Joints
  • Bongs

Selbsthilfebücher, die bei der Rauchentwöhnung helfen sollen, dürfen dagegen durchaus beworben werden. Die Schwierigkeit besteht in diesem Fall darin, dass das verwendete Bildmaterial ebenfalls den Richtlinien entsprechen muss. Und eine Zigarette auf einem Verbotsschild ist eben immer noch eine Zigarette und darf nicht gezeigt werden, was im Fall von Buchcovern zu Problemen führen kann.

Alles, was in Richtung Waffen geht, ist von einem ähnlich umfassenden Verbot belegt. Waffen selbst, Munition und Sprengstoffe dürfen nicht in der Werbung gezeigt werden und nicht beworben werden. Eine Ausnahme sind Spielzeugwaffen aus Kunststoff und Schutzkleidung, aber auch hier müssen die Richtlinien hinsichtlich der Bilder eingehalten werden. Diesbezügliche Anzeigen werden in der Regel nur Personen über 18 Jahren (ausschlaggebend ist die Volljährigkeit, und die ist in einigen Ländern anders geregelt) eingespielt. Das alles gilt es zu bedenken, selbst wenn an sich legale und harmlose Produkte wie Waffenschränke beworben werden.

Inhalte müssen jugendfrei sein

Ein Schwerpunkt der Richtlinien von Facebook liegt in jugendfreien Inhalten. Anzügliche oder in irgendeiner Art und Weise sexuelle Inhalte dürfen auf der Plattform nicht beworben werden, und das schließt mit ein, dass keine Bilder von nackten Personen oder Personen in als sexuell interpretierbaren Posen in den Werbeanzeigen zu sehen sein dürfen.

Produkte wie Sexspielzeuge, die ausschließlich Erwachsene ansprechen (sollten), sind ebenfalls verboten. Als Ausnahme gibt Facebook selbst an, dass beispielsweise medizinische Produkte zur Familienplanung und Produkte zur Empfängnisverhütung dann zulässig sind, wenn die Anzeige keinen Schwerpunkt auf die sexuelle Befriedigung legt. Zielgruppen unter 18 Jahren dürfen nicht angesprochen werden. Es ist also unter bestimmten Voraussetzungen möglich, Präservative unter dem Aspekt des Safer Sex zu bewerben – solange die Werbeanzeigen in keiner Weise durchblicken lassen, dass sich das sexuelle Erlebnis der betroffenen Personen dadurch verbessern könnte.

Weitere Verbote: kontroverse Inhalte, politische und gesellschaftliche Krisen

Facebook lehnt Werbeanzeigen ab, die beispielsweise Heilmittel für unheilbare Krankheiten bewerben oder falsche Angaben machen. Alles, was in die Irre führen könnte, wird abgelehnt. Das bedeutet auch: Vorher-Nachher-Bilder sind verboten, weil diese unrealistische Erwartungen wecken könnten. Politische und gesellschaftliche Krisen dürfen nicht genutzt werden, um Produkte oder Dienstleistungen zu bewerben.

Dass Diskriminierung jeglicher Art verboten ist, hat sich Facebook nicht selbst ausgedacht, sondern das ist in den meisten Ländern der Welt gesetzlich verankert. Und natürlich gilt das Diskriminierungsverbot auch für Werbeanzeigen: Spielt Werbung mit Merkmalen wie Hautfarbe, ethnische Zugehörigkeit, nationale Herkunft, Religion, Alter oder Geschlecht, Behinderung oder Krankheit, ist besondere Vorsicht geboten. Wichtig ist nicht, was Werbetreibende sich bei der Gestaltung der Anzeigen denken, sondern was User und Userinnen möglicherweise in die Anzeige hineininterpretieren. In diese Richtung geht auch das Verbot personenbezogener Aussagen in der Werbung.

Die Sprache der Werbeanzeige muss absolut sauber und korrekt sein. Dass das „A-Wort“ nichts in der Anzeige zu suchen hat, bedeutet bei Facebook eben auch, dass „A****“ und andere Abwandlungen ebenfalls verboten sind. Die Anzeige muss orthografisch und grammatikalisch absolut einwandfrei sein. In Sachen Großschreibung, der Verwendung von Symbolen und ausufernder Zeichensetzung ist Zurückhaltung geboten.

Ebenfalls wichtig zu wissen: Verlinkt die Werbeanzeige auf eine Landingpage, müssen die Informationen auf der Landingpage absolut relevant, ausführlich und vor allem den Versprechungen der Anzeige gerecht sein.

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Nicht verboten, aber eingeschränkt: Alkohol, Dating, Glücksspiele

Die drei Bereiche Alkohol, Dating und (Online-)Glücksspiele kratzen schon am Bereich des Verbotenen, sind aber erst einmal nur eingeschränkt. Wer alkoholische Getränke bewerben will, muss sich an die gesetzlichen Vorschriften des Landes halten, in dem die Anzeige geschaltet wird. In einigen Ländern ist Alkohol verboten – was zu einem Verbot der Werbeanzeige führt.

Beim Bewerben von Dating-Plattformen muss eine schriftliche Genehmigung der Plattform in Frage vorliegen, außerdem müssen Vorschriften beachtet werden. Affären und Sugar-Dates dürfen nicht promotet werden, die Werbeanzeige darf nur Personen eingespielt werden, die ihren Beziehungsstatus nicht angeben oder als „Single“ angeben.

Auch Werbeanzeigen für Online-Glücksspiele sind bei Facebook genehmigungspflichtig. Das betrifft allerdings Spiele, die den Einsatz echter Geldmittel voraussetzen.

Was tun, wenn die Anzeige abgelehnt wurde?

Abgelehnte Anzeigen müssen überarbeitet werden. Einen ersten Hinweis, in welche Richtung die Überarbeitung gehen muss, gibt die Begründung der Ablehnung von Facebook selbst. Vorsicht: Die Anzeigen werden von einem Algorithmus überprüft, nicht von Menschen! In den Richtlinien kann nachgelesen werden, wie eine regelkonforme Anzeige auszusehen hat. Es kommt hin und wieder vor, dass auch Anzeigen abgelehnt werden, die alle Richtlinien einhalten. Fehleinschätzungen sind programmbedingt.

In diesem Fall kann eine erneute Überprüfung angefordert werden. Das funktioniert über den Katalog, in dem die Werbeanzeigen aufgelistet sind, über einen Klick auf „Überprüfung beantragen“. Jetzt wird die Anzeige von einem Menschen überprüft, nicht von einem Algorithmus.

Alternativ kann man sich im Facebook-Chat direkt mit einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin von Facebook austauschen und erfragen, wie das Problem mit der Werbeanzeige behoben werden kann. Eine letzte Lösung bei negativer oder ausbleibender Rückmeldung ist die Arbeit über eine Facebook Ads Agentur.

Wichtig zu wissen: Wurde eine Anzeige abgelehnt, kann nur genau einmal eine Überprüfung dieser Anzeige beantragt werden. Wird sie wieder abgelehnt, ist die Entscheidung für diese Anzeige endgültig. Dann bleibt nur noch die Möglichkeit, eine neue Anzeige aufzusetzen.

Richtlinien machen Sinn – auch für Werbetreibende

Facebook begründet die Richtlinien damit, dass die User und Userinnen sich auf der Plattform wohlfühlen sollen. Sind Werbeinhalte verstörend, gehen in den illegalen Bereich oder wirken anstößig, ist das nicht der Fall. Die Folge wäre, dass die User und Userinnen weniger Zeit bei Facebook verbringen oder die Plattform gar nicht mehr nutzen. Keine User und Userinnen bedeutet aber auch, dass die Werbung ins Leere läuft – die Richtlinien stellen also sicher, dass die Werbung ankommt.

Gerne beraten wir Sie zu allen Themen rund um Online- und Social-Media Marketing. Sprechen Sie uns gerne an.

11 Online-Marketing-Fehler in 2022

Das Thema Online-Marketing ist mittlerweile ein entscheidender Faktor im Bereich B2B wie auch im B2C Marketing. Unternehmen die, egal wie voll die Auftragsbücher auch sein mögen, immer noch glauben, sie könnten ohne dieses Thema auskommen, sollten sich das gut überlegen. Der Wettbewerb hat in diesem Bereich stark zugelegt und die fortlaufenden Aktivitäten werden im Internet wesentlich langfristiger und nachhaltiger honoriert als offline. Dies bedeutet auch verlorenen Grund aufholen zu müssen, was jeden Tag aufwendiger wird.

Dabei spielen auch Social-Media-Kanäle eine immer zentralere Rolle, insbesondere bei er Etablierung einer Marke, sowie bei der Mitarbeitersuche. Diese Kanäle ermöglichen es entsprechendem Klientel, einen Blick hinter die Kulissen des künftigen Arbeitgebers oder Produzenten zu werfen. Dabei gibt es allerdings wesentliche Dinge zu beachten, um die Kanäle nicht über zu bewerten bzw. ihnen den richtigen Platz in einer Gesamtstrategie zuzuordnen.

Als Agentur ist es grundsätzlich und insbesondere im Bereich Fehlervermeidung im Online-Marketing sehr wichtig, unsere bestehenden wie auch zukünftigen Kunden nicht nur in Ihren Wünschen und Vorstellungen zu spiegeln, sondern die Priorisierung der Aktivitäten und Kanäle ganz klar und sachlich nachvollziehbar zu begründen. Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn wir den Umsatz durch unkommentierte Umsetzung des Kundenwunsches einfacher und mit weniger Aufwand machen könnten! Wir legen Wert darauf, dass die langfristige Zusammenarbeit mit unseren Kunden auch einen gewissen Schulungscharakter aufweist, damit unsere Aktivitäten auch nachvollziehbar sind.

Arbeiten Sie aktuell mit Agenturen zusammen, die diese Beratungsleistung nicht erbringen können oder wollen, sollten Sie folgende Fehler im Online-Marketing vermeiden:

#1 Social-Media-Kanäle abgekoppelt von der Website betreiben

Social-Media scheint durch die immensen Nutzerzahlen (aktuell ca. 45% der Weltbevölkerung) und dem wachsenden Angebot an Kanälen eine alleinstehende Berechtigung im Online-Marketing zu haben. Dies trifft aus unserer Sicht weder im B2B noch im B2C Marketing wirklich zu. Einfacher Grund hierfür ist die Tatsache, dass die Kanäle meist nicht Ihnen als Firmeninhaber gehören, sondern einem Tech-Giganten aus den USA. Das heißt, man ist der „technischen Willkür“ (Algorithmus-Anpassungen, Datenschutzlecks etc.) des Betreibers ausgeliefert. Im schlimmsten Falle wird der Betrieb der Plattform eingestellt und somit wären alle Aktivitäten und Investments Ihrerseits verloren, inkl. der aufgebauten Community. Möchte man seine Community (aufgebaut vor 2018) mit einem Beitrag , der auf die Firmenwebsite verlinkt ist, erreichen, funktioniert das allumfassend nur mit der Schaltung von Anzeigen. Externe Links, die vom SM-Kanal wegverweisen, werden quasi mit weniger Reichweite bestraft.

Grundregel ist also, jede Aktivität des Content-Marketings auf der eigenen Website, der eigenen Domain oder dem eigenen Server zu starten. Dies ist Teil des Aufbaus der internetweiten Sichtbarkeit, die direkt proportional zum Firmenwert verläuft. Der Content wird auf der Firmenwebsite veröffentlicht, bei Google als aktueller Beitrag registriert und indexiert. Die Gesamtheit der Beiträge wird dabei von Tag zu Tag wertvoller und fördert fortlaufend die Ausweitung der Sichtbarkeit der Website in den Google-Suchergebnissen. Im Anschluss werden die Inhalte dann auf den zu den Produkten oder Dienstleistungen passenden Social-Media-Kanälen verteilt.

#2 Social-Media-Kanäle nur halbherzig bespielen

Die Überbewertung und falsche Priorisierung von Social-Media-Kanälen ist ebenso gefährlich, wie die Vernachlässigung selbiger. Neben dem einschlägigen Fakt, dass über 90% aller Suchanfragen und Einkäufe mittlerweile online und mobile erfolgen, ist auch die Tatsache, dass sich Milliarden von Nutzern fast ebenso auf Social-Media-Kanälen zu Hause fühlen, wie in ihren eigenen 4 Wänden. Das heißt, es ist zwingend notwendig, die Kanäle für B2B und B2C zielgruppenspezifisch zu bestimmen und auch mit entsprechend regelmäßigem und wertigem Content zu bespielen. Auch Google bezieht diese Aktivitäten unter dem Begriff „soziale Signale“ (es gibt ca. 300 Google-Ranking-Signale) in die Gesamtberechnung der Sichtbarkeit einer Marke mit ein.

Dabei sollte darauf geachtet werden, dass man sich thematisch nicht nur immer „um sich selbst“ bzw. seinen eigenen Fach-Content dreht, sondern man einen gewissen Infotainment-Charakter aufweist um nicht als „langweilig“ eingestuft zu werden.

#3 Falsche Auswahl der Social-Media-Kanäle

Wie bereits erwähnt ist es nicht ratsam, jeden x-beliebigen Social-Media-Kanal zu bespielen. Dies würde vermutlich zeitliche, finanzielle und vor allem personelle Ressourcen sprengen – schlicht keinen Sinn machen. Die Kanäle unterscheiden sich in der Art ihrer Content-Darstellung (z.B. Foto/Video/Dauer der Clips etc.) wie auch in der Verteilung der Zielgruppen nach Alter, Geschlecht und Interesse.

#4 Fehlende Strategie

Dieser Punkt dürfte eigentlich gar nicht erwähnt werden müssen, denn jedes Kind weiß, dass es nur schwer ist, den richtigen Weg zu finden, wenn man ins Navigationssystem kein Ziel eingibt. Dieses Bild verdeutlicht, wie entscheidend eine passende Marketing-Strategie und ein daraus abzuleitender Medienplan ist, der sich sinniger Weise über mindestens ein Jahr im Voraus erstreckt. Somit sind Kosten, Planungsphasen und weitere Ressourcen übersichtlich und leicht zu planen und am Ende auch auszuwerten.

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#5 Fehlende Definition der Keywords und Tags

Sind einem Firmeninhaber seine eigenen Produkte, Dienstleistungen, sein Wettbewerb und die Kundensegmente bekannt, ergeben sich daraus relativ leicht auch die Suchbegriffe oder „Keywords„, unter denen man von der Zielgruppe bei Google gefunden wird.

Zur Bestimmung und Auswertung der Keywords gibt es neben den Google-eigenen Tools wie Google-Adwords auch eine Vielzahl an weiteren Anbietern, wie etwas XOVI oder Sistrix.

Keywords und Tags (#tag) helfen den Algorithmen der jeweiligen Plattformen (Google oder auch anderen Anbietern) dabei, die Inhalte einer Website im Index (Inhaltsverzeichnis) leichter einordnen zu können. Dies ist die Grundvoraussetzung dafür, dass sie dem Suchenden als passende Antworten ausgegeben werden, welcher dadurch auf der Website und den Produktangeboten landet.

#6 Fehlende Definition der Bildsprache und Einhaltung der CI-Richtlinien

Selbstverständlich sollte die Einhaltung der firmeneigenen CI-Richtlinien sein, um die Wiedererkennung innerhalb der Zielgruppe zu gewährleisten und Verwechslungen mit den Mitbewerbern zu verhindern. Leider werden diese Dinge auf Social-Media oft nicht mit der nötigen Konsequenz umgesetzt, bzw. beschränken sich auf die Inhalte, die direkt von der Website ausgespielt werden. Dabei sollte auch darauf geachtet werden, wenn es sich um Inhalte handelt, die nur für Social-Media erstellt werden. Egal ob es sich dabei um Text, Bild, Video oder eine Kombination daraus handelt, das durchgehende Branding sollte stets gewährleistet sein.

#7 Anzeigen nicht in Betracht ziehen

Viele Agenturen bewerben Google-Ads als gäbe es keine Google-Ranking-Signale bzw. kein Content-Marketing. Natürlich gibt es Branchen, die auf Grund der gesättigten Märkte und des massiven Wettbewerbs auf Anzeigen (online wie offline) angewiesen sind, jedoch ist man keinesfalls gut beraten, wenn man sich nur auf Anzeigen oder nur auf Content-Marketing fokussiert, ohne das jeweils andere mit in Betracht zu ziehen.

Anzeigen sind ein sinnvoller Teil des Online-Marketings, allerdings sind sie nur als Ergänzung zu sehen und verlieren an Wirkung, wenn sie nicht als Unterstützung eines umfassenden Content-Marketing-Konzeptes verwendet werden, sondern nur „blindwütend“.

Google-Anzeigen wie auch Anzeigen auf Social-Media sorgen im besten Fall für ein Strohfeuer auf der Website/im Onlineshop, aber nicht für den nachhaltigen Aufbau der Sichtbarkeit, bzw. für eine treue und wiederkehrende Community.

Im Idealfall werden bestimmte Aktionen und/oder Produktkategorien durch Anzeigen im Kontext einer umfassenden, redaktionellen Aufarbeitung mit Anzeigen befeuert. Auch saisonale Themen oder Aktionen (Messeauftritte/Neueinführung Produkte etc.) können unterstützend mit Anzeigen beworben werden.

#8 Nur produkt- und markenbezogene Inhalte veröffentlichen

Fast alle bekannten Social-Media-Kanäle, richten sich nach der immer kürzer werdenden Aufmerksamkeitsspanne der User. Dieser Trend äußert sich vor allem im Short-Video-Content, aber auch in anderen Details. Die Frage ob und in welcher Form die Nutzung diese Kanäle selbst diese Tendenz fördert, würde an dieser Stelle zu weit führen, kann aber kurz und knapp mit „ja“ beantwortet werden.

Angesichts schwindender Konzentrationsfähigkeit und der sich damit schneller einstellenden Langeweile sind Unternehmen, ungeachtet der Branche, dazu angehalten, auf ihren Kanälen nicht nur fachbezogenen Content zu veröffentlichen, sondern auch für die Unterhaltung der User zu sorgen. Egal ob ein Fun-Post oder das Teilen von Drittinhalten – es sollte eine breite Themenvielfalt mit Infotainment-Charakter angeboten werden, um die Interaktionsfreudigkeit der Community zu fördern.

#9 Trends und Saisonalem keine Beachtung schenken

So nervig die „Bespaßung“ auf sozialen Netzwerken für die Betroffenen auch sein mag, so konkret sollte man sich trotz allem Gedanken über die Inhalte machen. Neben den produktspezifisch abzuleitenden Themen sind auch Trends und saisonale Kategorien in die Content-Planung mit einzubeziehen. Nicht nur Google wertet dies positiv, auch der User fühlt sich gut betreut durch Aktualität, Qualität und Quantität im Kontext der Marke.

#10 Keine regelmäßige Evaluierung der Strategie und des Medienplans

Ohne eine Evaluierung ist es nicht möglich, kosteneffizient zu arbeiten, da die Parameter, die im Laufe des Content-Marketing-Prozesses anzupassen sind, nicht genau bestimmt werden können. Die Eigendynamik, bedingt durch die Abhängigkeit von den Social-Media-Kanalbetreiber und ihrer internen Faktoren, ist bereits groß genug, um sich diese Nachlässigkeit leisten zu können.

#11 Keine Reaktion auf die Bewertungen der Community

Ein wichtiges Google-Rankingsignal ist, im Kontext des Reputationsmanagements, die Interaktion mit der Community. Insbesondere das Reagieren auf Lob und Kritik innerhalb der Bewertungen auf Google oder beispielsweise auf Facebook, zeigt den kommentierenden wie auch den recherchierenden Kunden, wie seriös der Anbieter mit Kritik umgeht und wie er zum Thema Service steht.

Fazit

Lassen Sie sich beraten und stellen Sie Fragen, bis Sie als Auftraggeber wirklich verstanden haben, wie bestimmte Dinge im Online- und Social-Media-Marketing funktionieren. Nur dann bleibt kein fader Beigeschmack dabei, wenn eine Kampagne mal nicht den gewünschten, direkten Effekt erzeugt, den man sich durch die Kooperation mit einer Werbeagentur gewünscht hätte.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!